Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Sie gelten insbesondere für ständige Geschäftsbeziehungen sowie wenn der Kunde mit ihrer Geltung einverstanden ist. Das Einverständnis wird in der Regel durch die Auftragserteilung zum Ausdruck gebracht, es sei denn, daß der Kunde bei seiner Auftragserteilung uns ausdrücklich auf sein fehlendes Einverständnis hinweist. Wir sind verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen und bei Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, ein Exemplar der jeweils geltenden Fassung unaufgefordert zuzusenden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1. Zahlung
Die Rechnungsbeträge (Nettopreise zuzüglich der ausgewiesenen Mehrwertsteuer) sind wie
auf der Rechnung angegeben zur Zahlung fällig.
Die Zahlung hat netto ohne Abzug zu erfolgen.
Erstreckt sich die Abwicklung eines Auftrages
über einen längeren Zeitraum, werden Teilrechnungen
entsprechend dem bis dahin erbrachten
Leistungsumfang erstellt. Der Kunde kann nur
mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung aufrechnen. Einem Kunden,
der Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches
ist, stehen Zurückbehaltungsrechte
sowie Aufrechnungsrechte nicht zu.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe
von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu vergüten. Einwendungen
gegen die Rechnungshöhe sind innerhalb
von einer Woche seit Ausstellungsdatum
unter Vorlage der Rechnung beigefügten, gesamten
Belege vom Kunden geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde die
Höhe der Rechnung nicht mehr rügen. Der
Kunde wird auf der Rechnung besonders auf die
Bedeutung dieser Frist und der Folgen ihrer
Versäumung hingewiesen. Handelt der Besteller
nicht für sich selbst, sondern als Vertreter für
einen anderen, so haftet er uns wahlweise
neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner
auf die gesamte Rechnungssumme, sofern er
Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches
ist oder eine hierauf gerichtete ausdrückliche
gesonderte Erklärung abgegeben
worden ist.
2. Lieferungen
Sämtliche Lieferungen gelten ab Herstellungsbetrieb.
Der Versand des Werkes erfolgt auf
Gefahr des Kunden, selbst wenn die Lieferung
durch uns erfolgt. Sofern der Kunde keine
besondere Anweisung erteilt, wählen wir die
Versendungsart nach billigem Ermessen aus.
Transportversicherungen werden von uns nur
auf ausdrückliche Anweisung des Kunden und
auf dessen Kosten abgeschlossen. Verbindliche
Liefertermine und Lieferzeiten bedürfen einer
ausdrücklichen Vereinbarung. Für die Dauer der
Prüfung der Korrekturabzüge, Probesätze,
Fertigungsmuster, Filme, Fotoabzüge usw.
durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils
unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung
an den Kunden bis zum Tage des Eintreffens
seiner Stellungnahme. Verlangt der Kunde
nach Auftragserteilung Änderungen des Auftragsumfangs,
die die Anfertigungsdauer beeinflussen,
so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
Gleiches gilt, wenn die Lieferzeit aus
Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, überschritten
wird.
Geschäfts- und Lieferbedingungen
In Angeboten zugesagte Liefertermine sind für
uns nur für längstens drei Monate seit Angebotsdatum
verbindlich.
Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb
wie im fremden, von denen die Herstellung und
der Transport abhängig sind, verursacht durch
Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel,
Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen
sowie bei höherer Gewalt befreien von
der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten
und Preise und berechtigen nicht zur Kündigung
des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über
den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben
unberührt. Wir haften nicht für die Folgeschäden,
für entgangenen Gewinn, für Auftragseinbußen
oder den Verlust von Kunden, wenn der
Kunde Vollkaufmann ist sowie wenn nicht das schadenstiftende Ereignis auf einer grobfahrlässigen
Vertragsverletzung unsererseits oder auf
einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen
Vertragsverletzung unseres gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen beruht; dies gilt
auch für Schäden aus der Verletzung von
Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Im
übrigen bleibt die gesetzliche Regelung unberührt.
3. Beanstandungen
Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb
von 24 Stunden seit Zugang des Werkes angezeigt
werden. Im übrigen hat der Kunde die
Vertragsgemäßheit des Werkes sorgfältig zu
prüfen. Der Kunde kann zunächst von uns
wegen eines ganz oder teilweise mangelhaften
Werkes nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
in dem mangelhaften Umfang verlangen.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehl, so hat er das Recht, Herabsetzung der
Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung
des Vertrages zu verlangen. Der
Kunde ist vor der Weitergabe des von uns hergestellten
Werkes (Reinabzüge, Filme oder sonstige
Produkte) an Dritte verpflichtet, dieses
sorgfältig auf Mängel zu überprüfen, auch wenn
ihm vorher Korrekturen oder Ausfallmuster
zugesandt worden sind. Für etwaige von dem
Dritten dem Kunden gegenüber geltend
gemachte Schadensersatzansprüche haften wir
nicht, sofern der Kunde Vollkaufmann im Sinne
des Handelsgesetzbuches ist. Wir sind berechtigt,
Material (Papiere, Filme etc.) von mittlerer
Art und Güte zu verarbeiten, sofern hierüber
keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen ist.
Wenn die Ware vom Kunden geforderte Eigenschaften
aufweisen muss, so gelten diese nur
als vereinbart, wenn sie bei Auftragserteilung
schriftlich festgehalten sind.
4. Haftung
Für die Beschädigung oder Zerstörung von
Originalen, Vorlagen und Gegenständen, die uns
zur Bearbeitung, zum Scannen, Kopieren, als
Muster u.ä. vom Kunden übergeben wurden,
haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unseres
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
Ist der Kunde Vollkaufmann, haften wir nur für
Vorsatz und für unsere Mitarbeiter im Rahmen
des § 831 BGB.
Jedwede Haftung erstreckt sich nur auf den Materialwert
und soweit wie der Schaden durch eine
eventuelle Versicherung durch uns gedeckt ist.
Bei Kaschier-, Laminier- und Aufzieharbeiten
übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung für
die Beschädigung oder Zerstörung der vom
Kunden gelieferte Ware.
5. Skizzen, Entwürfe, Muster
Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster
können auch ohne hierauf gerichtete Auftragserteilung
berechnet werden, sofern deren Herstellung
zur ordnungsgemäßen Ausführung
erforderlich ist.
6. Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung
aller Druckvorlagen ist der Kunde allein verantwortlich.
Für fremde Druckplatten, Filme, Manuskripte,
Originale und andere Gegenstände, die nach
Erledigung des Auftrages vom Kunden nicht
binnen 2 Wochen abgefordert sind, übernehmen
wir keine Haftung, wenn der Kunde Vollkaufmann
im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, bei
denen eine Verletzung vermutet wird.
7. Daten und Datenträger
Daten und Datenträger sind, soweit diese nicht
ausdrücklich als Endprodukt bestellt werden,
unser Eigentum. Daten können nur ausgeliefert
werden, soweit es sich um auftragserfüllende
Daten handelt. Programme, eigene wie auch
von Herstellern und Lizenzgebern, können nicht
ausgeliefert werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum.
Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung
ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit
seine Forderungen aus der Weiterveräußerung
und Weiterverwendung in Höhe der Auftragssumme
an uns ab. Wir nehmen die Abtretung
hiermit an.
9. Versicherungen
Wenn die uns übergebenen Manuskripte,
Originale, Muster, Papiere oder sonstige eingebrachte
Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser
oder jede andere Gefahr versichert werden sollen,
hat der Kunde die Versicherung selbst zu
besorgen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus
dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche
und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechselund
Urkundenprozesse ist der Sitz der Niederlassung,
der der Auftrag erteilt wurde, wenn der
Kunde gleichfalls Vollkaufmann ist. Gleiches
gilt, wenn der Kunde nicht die in § 38 Abs.1 der
Zivilprozessordnung beschriebene Eigenschaft
besitzt, soweit er nach Auftragserteilung seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist
sowie wenn Ansprüche geltend gemacht werden.
11. Schlußbestimmung
Sind eine oder mehrere Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Regelung soll die gesetzliche Regelung
treten, die der gewollten Regelung am nächsten
kommt.